Ob per Download oder auf CD-ROM: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Software-Lizenzen auch ohne körperlichen Datenträger weiterverkauft werden dürfen. Das Urteil könnte die Preise für Originalware auf Talfahrt schicken. Spannend wird zudem die Frage sein, wie die Hersteller von Standard-Software verhindern wollen, dass auch die im B2B-Geschäft so wichtigen Volumenlizenzen für den Second-Hand-Handel freigegeben werden. Warum der Richterspruch einem Dammbruch für Hersteller und Endkunden gleichkommen könnte, lesen Sie in der aktuellen INFOMARKT-Ausgabe.
Diesen Artikel haben wir am Tuesday, 24. July 2012 in unseren Katalog aufgenommen.